Über diesen Artikel
Wenn kleine Bauarbeiter im Garten oder auf dem Hof tatkräftig unterstützen möchten, benötigen sie Arbeitsgeräte, die täglichen Belastungen standhalten. Die Lautenbacher Kinderschubkarre wurde speziell für diese Anforderungen entwickelt und zeichnet sich durch eine solide Verarbeitung aus, die sich deutlich von herkömmlicher Massenware abhebt.
Handwerkliche Präzision und hochwertige Materialien
Das Gestell und die Wanne der Schubkarre bestehen aus robustem, pulverbeschichtetem Metall in den klassischen Farben Blau und Rot. Diese Oberflächenbehandlung sorgt nicht nur für ein ansprechendes Äußeres, sondern schützt das Material auch bei intensivem Einsatz im Freien. Mit einem Eigengewicht von 4,3 Kilogramm bietet das Fahrzeug die nötige Standfestigkeit, bleibt aber für Kinder ab etwa zweieinhalb Jahren gut handhabbar.
Besonderes Detail: Handgenähte Ledergriffe
Ein herausragendes Merkmal dieses Modells sind die Griffe. Während bei einfachem Spielzeug oft Kunststoff zum Einsatz kommt, werden hier Lederstulpen in aufwendiger Handarbeit direkt auf die Holzgriffe genäht. Dies verleiht der Schubkarre nicht nur eine besondere Haptik, sondern sorgt auch für einen sicheren und angenehmen Halt bei der Gartenarbeit. Die Kombination aus Metall, Holz und Leder unterstreicht den naturnahen und langlebigen Charakter dieses Spielzeugs.
Soziale Fertigung in der Behindertenwerkstatt
Dieses Produkt wird in der Lautenbacher Gemeinschaft hergestellt, einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Hier steht der Mensch im Mittelpunkt: Durch die Fertigung hochwertiger Gebrauchsgegenstände erhalten die Mitarbeiter eine sinnvolle Aufgabe und erfahren gesellschaftliche Teilhabe. Jeder Handgriff, vom Schweißen des Rahmens bis hin zur letzten Naht am Ledergriff, wird mit großer Sorgfalt ausgeführt.
Technische Details und Sicherheit
Die Wanne hat die Maße 49 x 38 x 12 Zentimeter, während die Gesamtlänge der Schubkarre 99 Zentimeter beträgt. Die maximale Belastbarkeit liegt bei 10 Kilogramm. Das Produkt entspricht der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und trägt das CE-Kennzeichen. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug ausschließlich für den Transport von Gegenständen und nicht zur Personenbeförderung geeignet ist.