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entia-Kompendium:Infos rund um Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
entia-Wissensbuch:Infos rund um Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Was sind Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)?

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bieten Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine berufliche Rehabilitation und Beschäftigung. WfbM sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur Deutschlands und tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Ziele der WfbM:

  • Berufliche Bildung und Qualifizierung: Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
  • Arbeitsplätze: Schaffung von Arbeitsplätzen, die den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasst sind.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Integration in ein soziales Arbeitsumfeld, Förderung der Selbstständigkeit und des Selbstbewusstseins.
  • Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Vorbereitung und Unterstützung bei der Vermittlung auf den regulären Arbeitsmarkt.

Wer kann in einer WfbM arbeiten?

Menschen mit Behinderungen, die:
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können,
  • einen Antrag auf Aufnahme in eine WfbM gestellt haben,
  • und deren Antrag von der zuständigen Stelle (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) bewilligt wurde.

Rechtliche Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
  • Werkstättenverordnung (WVO): Regelt die Anforderungen an die WfbM, wie z.B. die personelle und räumliche Ausstattung, die Qualifizierung des Personals und die Qualität der angebotenen Leistungen.
  • Landesgesetze: Ergänzende Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

Um als Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen nach §219 SGB IX und der Werkstättenverordnung erfüllt sein. Zuständig für die Anerkennung ist die Bundesagentur für Arbeit, die im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe entscheidet.
  • Behinderung und volle Erwerbsminderung: Die Beschäftigten müssen eine Behinderung haben und aufgrund dieser ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verloren haben, wobei eine Tätigkeit auf dem besonderen Arbeitsmarkt noch möglich ist.
  • Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit: Im Arbeitsbereich der WfbM muss ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit geleistet werden können.
  • Kein außerordentlicher Pflegebedarf: Die Beschäftigten dürfen keinen außerordentlichen Pflegebedarf haben.
  • Keine Fremd- oder Eigengefährdung: Die Beschäftigten dürfen keine Gefahr für sich oder andere darstellen.
  • Erfüllung der Anforderungen der Werkstättenverordnung: Die Einrichtung muss die in § 219 SGB IX und der Werkstättenverordnung (WVO) genannten Anforderungen erfüllen.
  • Rechtlich ist die Gemeinnützigkeit keine Voraussetzung für die Anerkennung als WfbM. In der Praxis sind aber fast alle WfbM gemeinnützig, da dies steuerliche Vorteile und Zugang zu öffentlichen Fördermitteln bietet.

Anerkennungsverfahren:

  • Antragstellung: Die Einrichtung muss einen Antrag auf Anerkennung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
  • Entscheidung:: Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe über die Anerkennung.
  • Zweck der WfbM: Die WfbM soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen und ihre Persönlichkeit weiterentwickeln.

Organisation und Struktur der WfbM:

  • Träger: Die Träger der WfbM können öffentliche Einrichtungen (z.B. Kommunen), freie gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen) oder private Unternehmen sein.
  • Bereiche: WfbM sind in der Regel in verschiedene Bereiche unterteilt, die unterschiedliche Tätigkeiten anbieten (siehe unten).
  • Begleitender Dienst: Sozialpädagogische und psychologische Betreuung der Beschäftigten, Unterstützung bei persönlichen Problemen und Förderung der sozialen Kompetenzen.

Handwerksbereiche und Tätigkeiten in WfbM:

Die Tätigkeiten in WfbM sind vielfältig und richten sich nach den Fähigkeiten und Interessen der Beschäftigten. Einige Beispiele:
  • Holzbearbeitung: Möbelbau, Drechselarbeiten, Spielzeugherstellung.
  • Metallbearbeitung: Montagearbeiten, Schweißarbeiten, Fertigung von Metallteilen.
  • Keramik/Töpferei: Anfertigung von Geschirr und Vasen
  • Textilverarbeitung: Nähen, Weben, Bedrucken von Textilien.
  • Montage und Verpackung: Konfektionierung, Verpackung von Produkten für Industrie und Handel.
  • Garten- und Landschaftsbau: Pflege von Grünanlagen, Gartenarbeiten, Anbau von Pflanzen.
  • Gastronomie: Betrieb von Kantinen, Cafés, Catering-Service.
  • Dienstleistungen: Büroarbeiten, Datenerfassung, Aktenvernichtung.
  • Kreativbereich: Herstellung von Kunsthandwerk, Malerei, Keramik.
  • Landwirtschaft: Anbau von Gemüse, Obst und Kräutern, Tierhaltung.
  • Digitale Dienstleistungen: Webdesign, Programmierung, Datenerfassung
  • Eine Besonderheit in NRW: Hier gibt es angegliederte Bereiche für Menschen mit komplexen Behinderungen und herausforderndem Verhalten, die nicht oder noch nicht im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt werden können. Er bietet eine tagesstrukturierende Maßnahme mit individueller Förderung und Begleitung, die auf die Entwicklung von Selbstständigkeit, Fähigkeiten und Begabungen abzielt, unter Berücksichtigung der notwendigen Grundpflege.
  • Werkstätten bieten auch Außenarbeitsplätze in Unternehmen an. Die Zahl dieser Plätze ist in den letzten Jahren gestiegen, da sie eine gute Möglichkeit für Menschen mit Behinderung darstellen, sich in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
(Hier fügst du idealerweise eine Liste der Handwerksbereiche/Tätigkeiten hinzu, die in den Werkstätten angeboten werden, mit denen du zusammenarbeitest, um es für deine Kunden besonders relevant zu machen.) Finanzierung der WfbM:

Die Finanzierung der WfbM

erfolgt in der Regel durch:
  • Leistungen der Rehabilitationsträger: Agenturen für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen.
  • Entgelte für erbrachte Leistungen: Einnahmen aus Aufträgen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
  • Zuschüsse der öffentlichen Hand: Bund, Länder, Kommunen.
  • Spenden und Sponsoring: Unterstützung durch Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen.

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Orte, wo Menschen mit Behinderung arbeiten können. Sie sind da für Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Die Werkstätten helfen den Menschen, wieder fit für die Arbeit zu werden. Sie geben ihnen eine Beschäftigung.

WfbM sind wichtig für Deutschland. Sie helfen Menschen mit Behinderung, ein gutes Leben zu führen.

Was ist das Ziel von WfbM?

  • Lernen und Üben: Die Menschen sollen Neues lernen und üben können. So können sie besser arbeiten.
  • Arbeitsplätze: Es gibt Arbeitsplätze, die zu den Menschen passen.
  • Dazugehören: Die Menschen sollen mit anderen zusammenarbeiten und sich wohlfühlen. Sie sollen selbstständig werden und an sich glauben.
  • Normale Arbeit finden: Die Werkstätten helfen den Menschen, eine normale Arbeit zu finden.

Wer kann in einer WfbM arbeiten?

Menschen mit Behinderung, die:
  • 18 Jahre oder älter sind,
  • nicht auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten können,
  • sich bei einer WfbM anmelden,
  • und von einer Stelle dafür erlaubt werden (zum Beispiel vom Arbeitsamt).

Was sind die Regeln?

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Hier steht, wie Menschen mit Behinderung geholfen wird.
  • Werkstättenverordnung (WVO): Hier steht, was eine WfbM alles haben muss (zum Beispiel Personal und Räume).
  • Gesetze vom Bundesland: Jedes Bundesland hat noch eigene Regeln.

Wie wird eine Werkstatt anerkannt?

Eine Werkstatt muss bestimmte Dinge erfüllen, damit sie anerkannt wird. Das steht im Gesetz. Die Arbeitsagentur prüft das.
  • Die Menschen müssen eine Behinderung haben und wenig arbeiten können. Aber in der Werkstatt sollen sie noch etwas arbeiten können.
  • Die Menschen müssen in der Werkstatt etwas Nützliches machen.
  • Die Menschen dürfen nicht viel Pflege brauchen.
  • Die Menschen dürfen keine Gefahr für sich oder andere sein.
  • Die Werkstatt muss alle Regeln erfüllen.
  • Die Werkstatt muss nicht unbedingt gemeinnützig sein. Aber das ist oft besser, weil sie dann Steuern sparen kann und Geld vom Staat bekommt.

Wie wird man eine anerkannte Werkstatt?

  • Man muss einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.
  • Die Arbeitsagentur entscheidet dann, ob die Werkstatt anerkannt wird.
  • Die Werkstatt soll den Menschen mit Behinderung helfen, besser zu werden und sich weiterzuentwickeln.

Wie ist eine WfbM aufgebaut?

  • Träger: Das können zum Beispiel Städte, Vereine oder Firmen sein.
  • Bereiche: Es gibt verschiedene Bereiche für verschiedene Arbeiten.
  • Helfer: Es gibt Leute, die den Menschen helfen (zum Beispiel Sozialpädagogen und Psychologen). Sie helfen bei Problemen und fördern die Menschen.

Was wird in einer WfbM gemacht?

Es gibt viele verschiedene Arbeiten, die zu den Menschen passen. Zum Beispiel:
  • Holz bearbeiten: Möbel bauen, Spielzeug machen
  • Metall bearbeiten: Teile zusammenbauen, schweißen
  • Töpfern: Geschirr und Vasen machen
  • Nähen und Weben: Kleidung und Stoffe machen
  • Verpacken: Produkte verpacken
  • Gartenarbeit: Pflanzen pflegen
  • Kochen: In der Kantine oder im Café arbeiten
  • Büroarbeit: Computerarbeit machen
  • Kreative Sachen machen: Malen, basteln
  • Landwirtschaft: Gemüse anbauen, Tiere halten
  • Computerarbeit: Webseiten machen, programmieren
  • Besonderheit in NRW: Es gibt Bereiche für Menschen, die viel Hilfe brauchen. Dort können sie den Tag verbringen und gefördert werden.
  • Es gibt auch Arbeitsplätze in Firmen. Das ist gut, weil die Menschen dann auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten können.
(Hier können Sie noch die Arbeiten aufschreiben, die Ihre Werkstätten anbieten.)

Wer bezahlt die WfbM?

  • Arbeitsagenturen, Rentenversicherung und Krankenkassen
  • Firmen und andere, die Aufträge geben
  • Der Staat
  • Spenden

Michael Ziegert, Gründer von entia.de

Über den Autor

Michael Ziegert ist Gründer & Geschäftsführer von entia.de – Deutschlands größtem Online-Shop für Produkte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Seit 2010 im engen Austausch mit fast 100 Partner-Werkstätten aus ganz Deutschland.

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